#Corina und #Datenschutz Auslauf der Maßnahmen und Gesetzesänderungen sowie neue Corona-Arbeitsschutzregeln - und jetzt?
07.04.2022
Nach dem Auslaufen der Coronamaßnahmen aus dem Infektionsschutzgesetz zum 20.März 2022 und der Veröffentlichung der bayrischen Infektionsschutz-maßnahmenverordnung zum 01.April 2022 tritt die SARS-CoV-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) in Kraft. Diese ist vorerst bis zum 25.05.2022 befristet.
Und was ist jetzt zu tun? Worauf ist zu achten?
Sie sollten die folgenden Maßnahmen beachten:
- In Unternehmen ist nach einer Gefährdungsbeurteilung ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen (unter Einbindung des Betriebsrates).
- Das Hygienekonzept des Unternehmens muss allen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden
- Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren §§ 5 und 6 ArbSchG (in Unternehmen bis zu 10 Personen, kann lt. der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, eine verkürzte Gefährdungsbeurteilung ausreichend sein)
- Die Gefährdungsbeurteilung und das Hygienekonzept darf den Impf- und Genesenenstatus der Mitarbeiter nicht berücksichtigen.
Das bedeutet aus datenschutzrechtlicher Sicht sind alle Unterlagen zum Impf- und Genesenenstatus zu vernichten!
Weiterhin:
- Die Homeofficepflicht entfällt für Arbeitgeber/Arbeitnehmer und kann auf freiwilliger Basis bestehen bleiben.
- Die Pflicht zum Tragen eines Mund- Nasenschutzes entfällt (bis auf einige Ausnahmen in speziellen EInrichtungen), kann aber durch den Arbeitgeber im Rahmen des betrieblichen Hygienekonzeptes weiterhin angeordnet werden.
- Vom Arbeitgeber soll ein medizinischer Mund- Nasenschutz bereitgestellt werden
- Die Testpflicht für Mitarbeiter entfällt, durch den Arbeitgeber ist einmal wöchentlich ein kostenloser Selbsttest anzubieten
- Nachweise über Testergebnisse sind nicht mehr zu hinterlegen, ebenso darf kein Unterschied zwischen Geimpften, Genesenen und Ungeimpften gemacht werden.
- Durch den Arbeitgeber ist eine Impfung gegen das Coronavirus während der Arbeitszeit zu ermöglichen
Weitere hilfreiche und weiterführende Links:
Handlungsempfehlung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/Handlungsempfehlungen-SARS-CoV2.html
Gefährdungsbeurteilung- Überblick des bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
https://www.stmas.bayern.de/arbeitsschutz/beurteilung/index.php
16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.April 2022
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-210/
§§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz