#Corina und #Datenschutz Auslauf der Maßnahmen und Gesetzesänderungen sowie neue Corona-Arbeitsschutzregeln - und jetzt?

07.04.2022

Nach dem Auslaufen der Coronamaßnahmen aus dem Infektionsschutzgesetz zum 20.März 2022 und der Veröffentlichung der bayrischen Infektionsschutz-maßnahmenverordnung zum 01.April 2022 tritt die SARS-CoV-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) in Kraft. Diese ist vorerst bis zum 25.05.2022 befristet.

Und was ist jetzt zu tun? Worauf ist zu achten?

Sie sollten die folgenden Maßnahmen beachten:

  • In Unternehmen ist nach einer Gefährdungsbeurteilung ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen (unter Einbindung des Betriebsrates).
  • Das Hygienekonzept des Unternehmens muss allen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden
  • Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren §§ 5 und 6 ArbSchG (in Unternehmen bis zu 10 Personen, kann lt. der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, eine verkürzte Gefährdungsbeurteilung ausreichend sein)
  • Die Gefährdungsbeurteilung und das Hygienekonzept darf den Impf- und Genesenenstatus der Mitarbeiter nicht berücksichtigen.

Das bedeutet aus datenschutzrechtlicher Sicht sind alle Unterlagen zum Impf- und Genesenenstatus zu vernichten!

Weiterhin:

  • Die Homeofficepflicht entfällt für Arbeitgeber/Arbeitnehmer und kann auf freiwilliger Basis bestehen bleiben.
  • Die Pflicht zum Tragen eines Mund- Nasenschutzes entfällt (bis auf einige Ausnahmen in speziellen EInrichtungen), kann aber durch den Arbeitgeber im Rahmen des betrieblichen Hygienekonzeptes weiterhin angeordnet werden.
  • Vom Arbeitgeber soll ein medizinischer Mund- Nasenschutz bereitgestellt werden
  • Die Testpflicht für Mitarbeiter entfällt, durch den Arbeitgeber ist einmal wöchentlich ein kostenloser Selbsttest anzubieten
  • Nachweise über Testergebnisse sind nicht mehr zu hinterlegen, ebenso darf kein Unterschied zwischen Geimpften, Genesenen und Ungeimpften gemacht werden.
  • Durch den Arbeitgeber ist eine Impfung gegen das Coronavirus während der Arbeitszeit zu ermöglichen

Weitere hilfreiche und weiterführende Links:

Handlungsempfehlung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/Handlungsempfehlungen-SARS-CoV2.html

Gefährdungsbeurteilung- Überblick des bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

https://www.stmas.bayern.de/arbeitsschutz/beurteilung/index.php

16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.April 2022

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-210/

§§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html

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