#Datenschutz #Entscheidung #Urteil

28.02.2025

Ein Tablet mit einem Buchungsvorgang auf dem Richt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wegweisenden Urteil (Rechtssache C-394/23) entschieden, dass Transportunternehmen ihre Kunden beim Online-Kauf von Fahrkarten nicht zur Angabe des Geschlechts über die Auswahl einer Anrede („Herr“ oder „Frau“) verpflichten dürfen. Diese Praxis verstößt laut den Luxemburger Richtern gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Hintergrund des Verfahrens: Auslöser war eine Klage des französischen Verbandes Mousse, der sich gegen sexuelle Diskriminierung einsetzt, gegen die französische Staatsbahn SNCF. SNCF Connect verlangte bei Online-Buchungen obligatorisch die Auswahl einer binären Anrede. Der Verband sah hierin einen Verstoß gegen den Datenschutz.

Die juristische Begründung: Der EuGH folgte der Argumentation der Kläger und stützte sein Urteil auf den DSGVO-Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO). Demnach dürfen nur Daten erhoben werden, die für den jeweiligen Zweck zwingend erforderlich sind. Die Richter stellten fest, dass die Kenntnis der Geschlechtsidentität für die ordnungsgemäße Erfüllung des Beförderungsvertrags nicht notwendig ist.

Zwar könne eine personalisierte Ansprache der geschäftlichen Kommunikation dienen, dies rechtfertige jedoch nicht die obligatorische Erhebung dieser Daten. Der Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen sei unverhältnismäßig, da das Ziel einer höflichen Kommunikation auch durch "neutrale und inklusive" Formulierungen erreicht werden könne, ohne personenbezogene Daten zu verarbeiten. Zudem bemängelte das Gericht die fehlende Transparenz bezüglich des Zwecks dieser Datenerhebung gegenüber den Kunden.

Auswirkungen: Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die europäische Verkehrsbranche und darüber hinaus für alle E-Commerce-Anbieter, die ähnliche Daten abfragen. Unternehmen müssen ihre Buchungssysteme anpassen und auf eine verpflichtende Abfrage der Anrede verzichten. Die Deutsche Bahn bietet bereits jetzt die Option einer "neutralen Anrede" an und entspricht damit bereits eher den neuen Vorgaben.

Weitere Anmerkung: Auf vielen Webseiten und in Webshops erlebt man immer wieder, dass Daten abgefragt werden, die nicht notwendig für die Verarbeitung sind. "Das haben wir schon immer so gemacht" oder ähnliche Ausreden werden spätestens in einem Gerichtsverfahren gekippt - doch sind sie dann mit Kosten verbunden.

 

Quelle: Bild / Zusammenfassung von KI wie Gemini / Redaktionell überarbeitet von www.b-in.de 

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